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Firmenarten

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Wer sich als Kaufmann selbstständig macht, kann unter verschiedenen Firmenarten wählen. Mit den Firmenarten erhält der Gründer eines Unternehmens die Möglichkeit, einen Namen zu wählen und seinen Betrieb in Kurzform zu beschreiben. Neben den Firmenarten lassen sich die Betriebe auch nach der Unternehmensform unterscheiden.

In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Bedeutung die Art der Firma für ein Unternehmen hat und welche Firmenarten es gibt. Du erfährst, was eine Firma ist und wie sich eine Sachfirma von einer Namensfirma abgrenzt. Abschließend stellen wir fest, welche Rolle die Unternehmensform bei den Firmenarten einnimmt. Um dich weiter über die Firmenarten zu informieren und deinen Wissenstand zu aktualisieren, kannst du nach dem Text einige Übungsfragen beantworten.

Englisch: company types

Inhalt dieser Lektion

  • Welche Bedeutung hat die Art der Firma für ein Unternehmen?
  • Welche Bedeutung haben die Firmengrundsätze?
    • Grundsatz der Firmenwahrheit
    • Grundsatz der Firmenöffentlichkeit
    • Grundsatz der Firmenbeständigkeit
    • Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
    • Grundsatz der Firmeneinheit
  • Welche Firmenarten gibt es?
    • Personenfirma
    • Sachfirma
    • Fantasiefirma
    • Mischfirma
    • Einzelunternehmen
    • Personengesellschaften
    • Kapitalgesellschaften
    • Weitere Unternehmensformen
  • Übungsfragen

Welche Bedeutung hat die Art der Firma für ein Unternehmen?

Handelsrechtlich stellt die Firma den Namen dar, unter dem ein Kaufmann sein Handelsgewerbe betreibt. Unter seiner Firma kann der Kaufmann z. B. einen Anspruch geltend machen, den er gegen einen säumigen Kunden hat. Die Firma kann selbst klagen und verklagt werden. Wegen dieser großen Bedeutung ist es für den Kaufmann wichtig, dass er sich für die richtige Firmenart entscheidet. Hier hat er die Wahl zwischen einer Sachfirma, einer Personenfirma (Namensfirma) einer Fantasiefirma oder einer gemischten Firma.

Welche Bedeutung haben die Firmengrundsätze?

Damit eine Firma nach handelsrechtlichen Grundsätzen geführt wird, muss ein Inhaber die folgenden Firmengrundsätze beachten:

  • Grundsatz der Firmenwahrheit
  • Grundsatz der Firmenöffentlichkeit
  • Grundsatz der Firmenbeständigkeit
  • Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
  • Grundsatz der Firmeneinheit
Fimenarten
Fimenarten

Grundsatz der Firmenwahrheit

Der Grundsatz der Firmenwahrheit ergibt sich aus § 18 Handelsgesetzbuch (HGB). Hieraus geht hervor, dass die im Firmenname gewählte Bezeichnung mit der tatsächlichen Tätigkeit des Kaufmanns übereinstimmen muss.

Beispiel: Firmenwahrheit
Eine Autoreparaturwerkstatt firmiert unter dem Namen ”Schulze Kfz-Werkstatt GmbH”. Damit hat der Inhaber den Grundsatz der Firmenwahrheit beachtet.

Außerdem muss der Firmeninhaber beachten, dass er sich mit der gewählten Firmenbezeichnung hinreichend von anderen Firmen unterscheidet.

Grundsatz der Firmenöffentlichkeit

§ 29 HGB definiert den Grundsatz der Firmenöffentlichkeit. Hiernach wird ein Kaufmann dazu verpflichtet, seine Firma im Handelsregister einzutragen. Mit dem Eintrag hat der Inhaber seine Firma öffentlich gemacht. Unterstützend fordert die Vorschrift des § 37a HGB, dass der Firmeninhaber auf allen Geschäftsbriefen den Namen seiner Firma verwendet. Erst dann hat er den Grundsatz der Firmenöffentlichkeit vollständig beachtet.

Grundsatz der Firmenbeständigkeit

Der Grundsatz der Firmenbeständigkeit hat der Gesetzgeber in den §§ 21 bis 24 HGB gesetzlich verankert. Hiernach ist geregelt, dass die Firma erhalten werden darf, wenn der Inhaber wechselt. Der Gesetzgeber möchte mit dem Grundsatz der Firmenbeständigkeit den Wert erhalten, den sich ein Firmeninhaber aufgebaut hat. Die Firma ist unter dem Namen bekannt und hat sich ein bestimmtes Vertrauen aufgebaut. Würde mit dem Firmeninhaber auch der Name der Firma wechseln, könnte dieses Vertrauen verloren gehen.

Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit

Dass sich eine Firma deutlich von den anderen Firmen einer Branche unterscheiden muss, hat der Gesetzgeber im § 30 HGB geregelt. Nach dem Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit darf es nicht zwei Firmen mit demselben Namen geben, wenn sich beide Firmen an demselben Ort befinden. Damit sollen insbesondere Unklarheiten und Verwirrungen unter den Kunden vermieden werden.

Grundsatz der Firmeneinheit

Handelsrechtlich ist es dem Kaufmann gestattet, nur eine einzige Firma zu führen. Dies besagt der Grundsatz der Firmeneinheit. Dies dient primär dem Schutz der Kunden, die Produkte von diesem Kaufmann kaufen oder dessen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Welche Firmenarten gibt es?

Nach dem Handelsrecht können die folgenden vier Firmenarten unterschieden werden:

  • Personenfirma
  • Sachfirma
  • Fantasiefirma
  • Mischfirma

Personenfirma

Personenfirmen kennzeichnen sich dadurch, dass hier der Nachname des Firmeninhabers genannt ist. Häufig wird dieser durch den Vornamen (ausgeschrieben oder abgekürzt) ergänzt.

Beispiel: Personenfirma
Peter Müller macht sich als Schuster selbstständig. Sein Firmenname lautet ”P. Müller – Schuhreparaturen aller Art”.

Sachfirma

Eine Sachfirma deutet auf die Branche hin, in welcher der Unternehmer tätig ist. Ein Firmeninhaber profitiert von dem Vorteil, dass er gegenüber der Öffentlichkeit anonym auftreten kann. Sein eigener Name taucht weder auf dem Briefpapier noch auf anderen Dokumenten auf. Über die Beteiligungsverhältnisse brauchen die Inhaber ebenfalls keine Auskünfte zu geben. Der Name einer Sachfirma lautet z. B. ”XY Frachten aller Art”.

Fantasiefirma

Aus einer Fantasiefirma kann ein Außenstehender weder den Namen des Firmeninhabers noch die Branche ableiten, in welcher diese Firma tätig ist. Der Name der Firma enthält Fantasiebezeichnungen, wie z. B. die ”Robot-Man KG”. Diese stellt Spielzeug her.

Mischfirma

Eine Mischfirma beinhaltet Komponenten aus einer Personenfirma und einer Sachfirma. So firmiert z. B. der Unternehmer Meyer unter dem Namen .

Nach welchen Kriterien können Firmen noch unterscheiden?

Neben den Firmenarten spielt es für einen Unternehmensgründer auch eine entscheidende Rolle, welche Unternehmensform er für seine Firma wählt.

Eine grobe Unterteilung des Handelsrechts sieht die folgende Unterscheidung vor:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften
Rechtsformen: Deutsche Unternehmensformen im Überblick
Rechtsformen: Deutsche Unternehmensformen im Überblick

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen kennzeichnet sich dadurch, dass es von einer einzelnen Person geführt wird. Die ausgeführte Tätigkeit kann freiberuflich oder gewerblich sein. Ein Merkmal des Einzelunternehmens ist, dass der einzige Inhaber das komplette Unternehmensrisiko trägt. Er führt die Geschäfte allein. Dies bedeutet, dass er die Aufträge annimmt und bearbeitet. Der Einzelunternehmer ist aber auch selbst dafür verantwortlich, dass sein Einzelunternehmen solvent bleibt.

Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften steht die Person des Gesellschafters im Fokus. Personengesellschaften sind z. B. die GbR, die OHG oder die KG. Sie kennzeichnen sich u.a. dadurch, dass sie bei der Veranlagung nicht selbst das Steuersubjekt sind. Vielmehr müssen die einzelnen Gesellschafter ihre Gewinnanteile in der persönlichen Einkommensteuererklärung deklarieren. Dies ist bei einer Kapitalgesellschaft nicht der Fall. Diese unterliegt mit ihrem zu versteuernden Einkommen der Körperschaftsteuer.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften kennzeichnen sich dadurch, dass das Kapital eines Gesellschafters im Vordergrund steht. Vorteilhaft ist insbesondere die Rechtsform der GmbH, weil hier die Haftung eines Gesellschafters gegenüber den Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Dies ist bei einem Einzelunternehmer oder dem Mitunternehmer einer OHG nicht der Fall. Diese müssen auch mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft einstehen.

Weitere Unternehmensformen

Neben den drei grundlegenden Unternehmensformen gibt es im Handelsrecht auch Mischformen und sonstige Gesellschaften. Eine Mischform ist z. B. die GmbH & Co KG. Hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft, bei der die Stellung des Komplementärs (Vollhafter) von einer GmbH eingenommen wird. Zu den sonstigen Gesellschaften rechnen Stiftungen, Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

Übungsfragen

#1. Welche Unternehmensform ist dem Handelsrecht nicht bekannt?

#2. Welchen Grundsatz muss der Inhaber einer Firma nicht beachten?

#3. Bei welcher Unternehmensform wird die Haftung nicht auf das Privatvermögen des oder der Gesellschafter erweitert?

#4. Bei welcher Firmenart spielt der Name des Gesellschafters keine Rolle?

Fertig

Ergebnis

Häufig gestellte Fragen zu Firmenarten

Ein Kaufmann kann bei der Gründung seines Unternehmens unter vier Firmenarten wählen. Dies sind die Sachfirma, die Namens- oder Personenfirma, die Fantasiefirma oder eine gemischte Firma. Mit der Firmenart wählt der Gründer einen Namen für seine Firma und beschreibt diese kurz. Beispiel: Steuerberaterkanzlei P. Müller.

Eine gemischte Firma beinhaltet die Komponenten einer Personenfirma und einer Sachfirma oder einer Fantasiefirma. Dabei ist es dem Gründer der Firma vorbehalten, für welche Kombination er sich entscheidet. Beispiel: Schwarz Computer GmbH.

Eine Fantasiefirma kennzeichnet sich dadurch, dass sie weder die Elemente einer Personenfirma enthält und auch nicht nach außen auf eine Sachfirma hindeutet. Für den Namen der Firma wird stattdessen ein einprägsamer Fantasiename gewählt.

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