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Preiskartell

Enthält: Beispiele · Definition · Übungsfragen

Bei einem Preiskartell wird zwischen mindestens zwei Unternehmen eine Absprache getroffen, die darauf abzielt, einen einheitlichen Preis für Produkte sowie gleiche Liefer- und Zahlungsbedingungen festzulegen. Das bedeutet, dass es sich um eine horizontale Form der Preisbindung handelt. Ziel der am Preiskartell beteiligten Unternehmen ist, Preiskämpfe und Niedrigpreise zu verhindern und dadurch den Gewinn zu maximieren. Denn die vereinbarten Preise liegen regelmäßig über den marktüblichen Preisen. Durch die Kartellbildung wird die marktwirtschaftliche Preisbildung außer Kraft gesetzt. Da Preiskartelle den freien Wettbewerb behindern und einen gesamtwirtschaftlichen Schaden verursachen, sind sie nach § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verboten.

In dieser Lektion lernst du die Besonderheiten des Preiskartells kennen. Am Ende der Lektion kannst du mithilfe der Übungsaufgaben überprüfen, ob du den Inhalt dieser Lektion verstanden hast.

Englisch: price fixing cartel | price cartel

Inhalt dieser Lektion

  • Wann ist ein Preiskartell von Bedeutung?
  • Verschiedene Formen von Preiskartellen
    • Festpreiskartell
    • Mindestpreiskartell
    • Submissionskartell
    • Kontingent- oder Quotenkartell
  • Auf welchen Märkten gibt es Kartelle?
  • Das Preiskartell und seine Folgen
  • Beispiele für Preiskartelle
    • Beispiel 1: Warsteiner, Krombacher, Veltins und Bitburger
    • Beispiel 2: Edeka, Rewe und Aldi
    • Beispiel 3: Siemens
    • Beispiel 3: Finanzbranche
    • Weitere Beispiele
  • Abgrenzung: Preiskartell vs. Preiskonvention
  • Übungsfragen

Wann ist ein Preiskartell von Bedeutung?

Ein Preiskartell nimmt Einfluss auf verschiedene Bereiche des wirtschaftlichen Lebens.

Das Preiskartell spielt eine wichtige Rolle bei:

  • Preisentwicklung
  • Preisbildung
  • freie Marktwirtschaft
  • Ausweiten der Marktposition
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Unternehmensentwicklung
  • Produktion
  • Gewinnmaximierung
  • Ausschreibungen
  • Marktdominanz
  • Marktkontrolle

Verschiedene Formen von Preiskartellen

Preiskartelle werden in unterschiedlichen Märkten vermutet. Das gilt zum Beispiel für Absprachen über die Preise für Diesel und Benzin, für Zuckerpreise, Zementpreise, Preise für Bier und Kaffee sowie für Preise der Zulieferer im Fahrzeug- und Schienenbau.

Die Bildung von Preiskartellen verläuft zunächst formell und vorsichtig, wobei sich die beteiligten Unternehmen erst einmal zu einem Kalkulationskartell zusammenschließen. Das bedeutet, dass die Mitglieder auf derselben Basis kalkulieren und erst allmählich zu einem Preiskartell zusammenwachsen. Da Preiskartelle in Deutschland gegen das Kartellgesetz verstoßen, sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den teilnehmenden Unternehmen natürlich nicht bekannt. Unerlaubte Absprachen werden aber immer wieder aufgedeckt.

Diese Formen von Preiskartellen werden unterschieden:

  • Festpreiskartell
  • Mindestpreiskartell
  • Sumissionskartell
  • Kontingent- oder Quotenkartell
Arten von Preiskartellen
Arten von Preiskartellen

Die verschiedenen Formen des Preiskartells werden insbesondere nach der Art der Inhalte der Preisabsprachen unterschieden.

Festpreiskartell

Bei einem Festpreiskartell wird festgelegt, zu welchem fixen Preis eine Dienstleistung oder ein Produkt verkauft wird. Alle Mitglieder des Kartells müssen sich an diesen Festpreis halten.

Mindestpreiskartell

In einem Mindestpreiskartell wird der geringst mögliche Preis vereinbart, der für eine Dienstleistung oder ein Produkt in Rechnung gestellt wird. Diese Preisuntergrenze darf nicht unterschritten werden, aber natürlich dürfen sich Mitglieder des Mindestpreiskartells für höhere Preise entscheiden.

Submissionskartell

Das Submissionskartell ist eine Sonderform des Preiskartells. Die am Kartell beteiligten Unternehmen verständigen sich im Rahmen einer Ausschreibung darüber, zu welchem Angebotspreis das jeweilige Unternehmen ins Rennen geht. Vereinbart wird insbesondere, welcher Angebotspreis nicht unterschritten werden darf. Das führt dazu, dass bei diesen Ausschreibungen kein Wettbewerb aufkommt und dass bereits im Vorfeld feststeht, wer den Zuschlag erhält. Insoweit handelt es sich um eine Manipulation von freien und halb-öffentlichen Ausschreibungen, die ebenfalls gesetzlich verboten ist.

Submissionskartelle sind beispielsweise im Bauwesen anzutreffen und schaden im Endeffekt sowohl dem Auftraggeber als auch dem Steuerzahler, durch den diese Projekte finanziert werden.

Kontingent- oder Quotenkartell

Ein Kontingent- oder Quotenkartell ist die Fortsetzung oder Weiterentwicklung des Preiskartells. Es beschreibt Absprachen, die das Ziel haben, das Angebot einer bestimmten Ware künstlich zu begrenzen beziehungsweise die Anteile am Gesamtangebot des bestimmten Produktes den jeweiligen Kartellmitgliedern zuzuteilen. Insoweit wird der Markt unabhängig von der Nachfrage aufgeteilt. Das bedeutet, dass die Anbieter beziehungsweise Kartellmitglieder alle wichtigen Marktparameter diktieren.

Auf welchen Märkten gibt es Kartelle?

Geläufig ist das Preiskartell in Märkten mit einer stabilen Nachfrage, zum Beispiel beim Kaffee- oder Biermarkt und dem Mineralölmarkt als Oligopolmarkt. Ein Oligopolmarkt ist ein Markt, auf dem sich nur eine geringe Anzahl von Anbietern tummeln, sodass Preisabsprachen sehr leicht möglich sind.

Preiskartelle können unterschiedliche Wirkweisen entfalten. Einmal geht es darum, Mindest- beziehungsweise Einheitspreise für den Verkauf bestimmter Produkte zu vereinbaren. Dafür gibt es eine Bezeichnung, die “horizontale Preisbindung”. Das Preiskartell wird jedoch auch genutzt, um für alle beteiligten Unternehmen einheitliche Zahlungs- und Lieferungsbedingungen bei Kunden und Lieferanten festzulegen. Diese Variante wird als Rabattkartell bezeichnet.

Das Preiskartell und seine Folgen

Ein Preiskartell kann eklatante Folgen haben.

Die Folgen eines Preiskartells:

  • Einschränkung beziehungsweise Ausschalten eines echten Wettbewerbs
  • Eine künstlich geschaffene Steigerung von Verkaufspreisen
  • Ausbildung von nicht marktkonformen Preisen
  • Ein mittels Preiskartell bestimmter Markt regelt sich nicht von selbst. Das bedeutet, dass auch Anbieter auf dem Markt bleiben, die unter realen Preis- und Marktbedingungen nicht weiter existieren würden.
  • Einem Markt, dessen Preise durch ein Preiskartell bestimmt werden, wird jegliche Innovationskraft genommen.
  • Ein Preiskartell verhindert die Etablierung neuer Unternehmen am Markt, da sie mit den geringen Kosten der Kartellmitglieder und den hohen Gewinnen nicht mithalten können.

Wird ein Preiskartell aufgedeckt, greift das Bundeskartellamt ein. Folge ist, dass für die beteiligten Unternehmen Bußgelder verhängt werden wegen Verstoßes gegen § 1 GWB. Darüber hinaus kann auch ein Verfahren gegen die in einem Preiskartell organisierten Unternehmen angestrengt werden.

Die einzige, in Deutschland erlaubte Form der Preisabsprache ist die Verständigung von Banken untereinander, Absprachen über Preise und Konditionen für einzelne Bankleistungen zu treffen. Nach § 102 GWB ist diese Form des Preiskartells nur zulässig, solange sie nicht missbräuchlich angewendet wird.

Beispiele für Preiskartelle

Preiskartelle gelten als Königsform unter den Kartellen, weil sie für ihre Mitglieder die lukrativste Kartellform sind. Die Initiatoren und Mitglieder eines Preiskartells können sowohl auf Seiten der Anbieter als auch der Nachfrager sein, was gleichermaßen für die Leidtragenden der Preisabsprache gilt. Insoweit kommt es immer wieder zu Preisabsprachen, was anhand von Beispielen anschaulich belegt werden kann.

Beispiel 1: Warsteiner, Krombacher, Veltins und Bitburger

Zum größten Preiskartell der deutschen Biergeschichte fanden sich die großen Brauereikonzerne zusammen. Federführend waren die vier Branchenriesen Warsteiner, Krombacher, Veltins und Bitburger, die zusammen rund 50 Prozent des Marktes beherrschen. Sie trieben mit illegalen Preisabsprachen die Bierpreise in die Höhe. Die Leidtragenden waren Getränkemärkte, Lebensmittelhändler und letztlich natürlich auch Verbraucher. Der entscheidende Tipp an die Wettbewerbshüter kam vom Hersteller von Beck’s Bier, weshalb dieser straffrei ausging.

Die verbotenen Absprachen liefen über mehrere Jahre und wurden vornehmlich bei telefonischen Kontakten oder durch persönliche Absprachen in Hinterzimmern getroffen. Dingfest gemacht werden konnten Manager der obersten Führungsebene, wobei illegale Absprachen erfahrungsgemäß auf der mittleren Führungsebene getroffen werden.

Der Schaden für die Verbraucher ist beträchtlich. Denn die Bierbrauer haben in den Jahren 2006 bis 2008 Aufschläge zwischen 5-7 € pro Hektoliter (hl) Bier vereinbart. Ziel der Preisabsprachen war, einen Kasten mit 20 Flaschen um 1 € zu verteuern. Tatsächlich wird der Endpreis von jedem Händler selbst kalkuliert. Das Bundeskartellamt verhängte Bußgelder in Höhe von 106,5 Millionen Euro. Der Betrag lag deutlich unter den Bußgeldlinien des Kartellamtes. Das geht darauf zurück, dass sich die Bierbrauer bei der Aufklärung des Sachverhalts kooperativ zeigten. (Quelle: www.spiegel.de)

Beispiel 2: Edeka, Rewe und Aldi

Hersteller und Handelsketten haben in der Vergangenheit illegale Preisabsprachen für Konsumgüter getroffen, unter anderem für Tierfutter, Schokolade und Kaffee. Beteiligt waren namhafte Unternehmen, zum Beispiel Edeka, Rewe und Aldi, die 2015 Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 150 Millionen Euro zahlen mussten.

Beispiel 3: Siemens

Preiskartelle konzentrieren sich bevorzugt auf Wirtschaftsräume.
Anfang 2000 deckte die EU ein internationales Preiskartell auf, mit dabei war Siemens. Öffentliche Versorgungsunternehmen und Verbraucher wurden über 16 Jahre lang betrogen, sodass Siemens im Jahr 2007 eine Strafe von 400 Millionen Euro zahlen musste.

Beispiel 3: Finanzbranche

Preiskartelle sind nicht nur auf Konsumgüter begrenzt. So hatten acht große Finanzinstitute Preisabsprachen bezüglich Finanzderivaten getroffen. Allein die deutsche Bank musste 450 Millionen Euro im Jahr 2013 an Brüssel überweisen.

Weitere Beispiele

Beispiele für Preiskartelle
  • Kaffeekartell (2004 – 2008): Kaffeeröster und Händler verständigten sich über die Verkaufspreise von v.a. Filterkaffee
  • Forstkartell (2012): Gegen das Land Baden-Württemberg wurde wegen der gebündelten Holzvermarktung ermitelt. Im Rahmen der Forstneuorganisation gab es verschiedene Gerichtsurteile.
  • Lkw-Kartell (2016/17): Lkw-Hersteller hatten sich in einem Kartell ausgetauscht, 2022 gabe es Klagen von Lkw-Käufern, um Schadenersatz zu fordern

Abgrenzung: Preiskartell vs. Preiskonvention

Eine andere Art von Preisabsprache, die nicht unter das Kartellgesetz fällt, ist die Preiskonvention. Hierbei handelt es sich um ein eher lose Absprache ohne vertragliche Bindung, bei der Mindest- oder Höchstpreise vereinbart werden können.

Beispiel: Preiskonvntion
Typischerweise werden Absprachen im Rahmen einer Preiskonvention für Brötchen, Kuchensorten, aber auch Bier, abgeschlossen.

Übungsfragen

Ergebnis

#1. Warum sind Preiskartelle nach § 1 GWB verboten?

#2. Es gibt verschiedene Formen von Preiskartellen. Welche Aussage ist in diesem Zusammenhang richtig?

#3. Sind Preisabsprachen grundsätzlich verboten, oder gibt es auch Bereiche, in denen Preiskartelle statthaft sind?

#4. Welche Folgen hat ein Submissionskartell?

Fertig

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