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Bezugsverhältnis

Enthält: Beispiele · Definition · Formeln · Grafiken · Übungsfragen

Kommt es bei einer Kapitalgesellschaft zu einer Kapitalerhöhung, so spielt das Bezugsverhältnis eine Rolle. Damit Altaktionäre durch neue Aktien keine Verwässerung ihrer Anteile erfahren, steht ihnen ein Bezugsrecht für die neuen Aktien zu. Die Menge der Aktien wird über das Bezugsverhältnis bestimmt. Altaktionäre können ihr Bezugsrecht in Anspruch nehmen oder dieses verkaufen.

In dieser Lektion erfährst du, was es mit dem Bezugsrecht und dem zugehörigen Bezugsverhältnis auf sich hat. Dir wird zunächst allgemein erklärt, was bei einer Kapitalerhöhung abläuft und wie Altaktionäre hierdurch Nachteile erfahren. Im Anschluss werden dir die Hintergründe zum Bezugsrecht, dem Bezugsverhältnis und den Bezugspreisen nähergebracht. Zum Ende der Lektion findest du einige Übungsaufgaben.

Bezugsverhältnis: Alte vs. junge Aktien
Bezugsverhältnis: Alte vs. junge Aktien

Inhalt dieser Lektion

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  • Warum ist ein Bezugsverhältnis wichtig
  • Kapitalerhöhung in einem Unternehmen
  • Bezugsrecht für Altaktionäre
    • Bezugsangebot an Altaktionäre
    • Verkauf der Bezugsrechte
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Warum ist ein Bezugsverhältnis wichtig

Damit die Beteiligungen von Altaktionären bei einer Kapitalerhöhung innerhalb der AG nicht an Wert verlieren haben sie ein Bezugsrecht auf neue Aktien. Es muss jedoch der Wert ermittelt werden, in welcher Höhe Altaktionäre neue Aktien zeichnen können. Für diesen Vorgang gibt das Bezugsverhältnis die Anzahl der neuen Aktien an, die pro gehaltener alter Aktie gekauft werden können.

Kapitalerhöhung in einem Unternehmen

Kapitalgesellschaften haben die Möglichkeit, eine Kapitalerhöhung durchzuführen und können hierdurch frisches Eigenkapital generieren. Dies hat den Vorteil, dass das Unternehmen keine Zinsen für Fremdkapital zahlen muss.

Einer Kapitalerhöhung muss immer von der Hauptversammlung zugestimmt werden. Hierbei kann in gewissen Fällen auch das Bezugsrecht ausgeschlossen werden, wodurch auch das Bezugsverhältnis seine Sinnhaftigkeit verliert.

Die Kapitalerhöhung kann durch Herausgabe neuer Aktien frische Gelder von Investoren generieren oder es werden Gewinnrücklagen in Eigenkapital umgewandelt und hierdurch Gratisaktien verteilt. Im Normalfall findet bei allen Methoden der Kapitalerhöhung das Bezugsrecht Anwendung.

Bezugsrecht für Altaktionäre

Altaktionäre einer Aktiengesellschaft besitzen einen gesonderten Schutz, der sich leicht erklären lässt. Kommen neue Aktien auf den Markt, so wird sich der Aktienkurs durch das größere Angebot direkt verringern. Außerdem ist jede Aktie auch eine Beteiligung am Unternehmen, die Mitspracherechte mit sich bringt.

Junge Aktien verwässern diese beiden Aspekte, sodass Altaktionären vom Gesetz her ein Vorkaufsrecht auf junge Aktien gewährt werden muss. Festgehalten ist dies in § 186 AktG. Auf der Hauptversammlung der Anteilseigner kann jedoch immer auch ein Ausschluss der Bezugsrechte beantragt werden.

Bezugsangebot an Altaktionäre

Damit Altaktionären ein Bezugsrecht gewährt werden kann, müssen Berechnungen angestellt werden. Zunächst muss das Bezugsverhältnis errechnet werden, aus dem hervorgeht, wie viele Aktien ein Altaktionär für seine bisherigen Anteile erwerben kann. Das Bezugsverhältnis ist die Gegenüberstellung von der bisherigen Aktienanzahl zur Erhöhungsstückzahl.

Die Formel lautet:

    \[ Bezugsverh\ddot{a}ltnis = \frac{bisheriges~Grundkapital}{Erh\ddot{o}hungsbetrag} \]

Sobald feststeht, wie viele Aktien ein Altaktionär zeichnen darf, wird ein Preis benötigt. Der Ausgabepreis wird vom Unternehmen frei festgelegt. Zumeist liegt dieser unter dem aktuellen Börsenkurs, damit Anreize entstehen, die neuen Aktien zu zeichnen.

Sind das Bezugsverhältnis und der Bezugspreis festgelegt, können die Altaktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. In einem weiteren Schritt lässt sich das Bezugsrecht rechnerisch darstellen.

Hierzu lautet die Formel:

    \[ Bezugsrecht = Aktueller~B\ddot{o}rsenkurs - \frac{Neuer~Kurswert~aller~Aktien}{Anzahl~aller~Aktien} \]

Diese Differenz gibt an, wie viel das Bezugsrecht der Altaktionäre pro Aktie wert ist, also welchen Vorteil Altaktionäre gegenüber Marktteilnehmern haben, die noch nicht in das jeweilige Unternehmen investiert haben.

Beispiel: Berechnung der Bezugsrechte und -verhältnisse
Die “Tritz AG” ist ein weltweit ansässiger Einzelhändler mit Drogerieartikeln. Der Börsengang fand am 01.08.2001 statt. Hierbei wurden 10 Millionen Aktien zu einem Nennwert von 1 € je Stück herausgegeben.

Am 01.07.2019 wurde auf der Hauptversammlung einer ordentlichen Kapitalerhöhung zugestimmt. Hierzu sollen 5 Millionen Aktien zu einem Nennwert von 1 € je Stück herausgegeben werden. Den Altaktionären wird auf der Hauptversammlung ein Bezugsrecht eingeräumt. Zunächst muss in diesem Fall das Bezugsverhältnis errechnet werden.

    \[ Bezugsverh\ddot{a}ltnis = \frac{bisheriges~Grundkapital}{Erh\ddot{o}hungsbetrag} \]

    \[ Bezugsverh\ddot{a}ltnis = \frac{10~Millionen}{5~Millionen} \]

    \[ Bezugsverh\ddot{a}ltnis = \frac{2}{1} = 2 \]

Das bedeutet, jeder Altaktionär kann für zwei seiner Aktien eine neue Aktie erwerben, falls er dies möchte. Eine Kaufpflicht besteht beim Bezugsrecht selbstverständlich nicht.

Im nächsten Schritt wird das Bezugsrecht rechnerisch ermittelt. Der Aktienkurs steht zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung bei 30 €. Der Preis für die neuen Aktien wird auf 25 € festgelegt, damit möglichst viele potenzielle Aktionäre angesprochen werden. Altaktionäre bekommen also für 25 € eine Aktie, wenn sie zwei Aktien besitzen. Das Bezugsrecht lässt sich zudem als Wert festlegen, wofür zunächst der gesamte Kurswert errechnet wird.

    \[ Neuer~Kurswert = (Anzahl~alter~Aktien * alter~Kurswert) + (Anzahl~neuer~Aktien * Ausgabewert) \]

    \[ Neuer~Kurswert = (10~Millionen * 30~Euro) + (5~Millionen * 25~Euro) \]

    \[ Neuer~Kurswert = 435~Millionen~Euro \]

Mit dem neuen Kurswert lässt sich der neue Aktienwert pro Aktie berechnen:

    \[ Neuer~Aktienwert = \frac{Neuer~Kurswert}{Anzahl~aller~Aktien} \]

    \[ Neuer~Aktienwert = \frac{435~Millionen~Euro}{15~Millionen~Euro} \]

    \[ Neuer~Aktienwert = 28,33~Euro \]

Mit dem neuen Aktienwert lässt sich der Wert vom Bezugsrecht pro Aktie ermitteln. Hierzu muss die Differenz zwischen dem Vorzugspreis und dem neuen Aktienwert berechnet werden.

    \[ Bezugsrechtwert = Neuer Aktienwert - Vorzugspreis \]

    \[ Bezugsrechtwert = 28,33~Euro - 25,00~Euro \]

    \[ Bezugsrechtwert = 3,33~Euro \]

Verkauf der Bezugsrechte

Ein Altaktionär ist nicht dazu verpflichtet, von seinem Bezugsrecht Gebrauch zu machen. Möglicherweise möchte er nicht noch mehr Geld in das Unternehmen investieren oder ihm stehen aktuell keine liquiden Mittel für einen Aktienkauf zur Verfügung. Er hat die Möglichkeit, das Bezugsrecht, für das meist eine Frist von zwei Wochen gewährt wird, verstreichen zu lassen.

Dieses Vorgehen ist jedoch nicht ratsam, da einem Altaktionär hierdurch nur Nachteile entstehen. Eine sinnvolle Möglichkeit ist es in diesem Fall, sein Bezugsrecht an der Börse zu verkaufen. Diese Möglichkeit besteht, damit Altaktionäre keinen finanziellen Nachteil bei der Kapitalerhöhung erleiden.

Dennoch werden sie Einschnitte beim Mitspracherecht hinnehmen müssen, da sie bei einem Verkauf der Bezugsrechte weniger Anteile am Unternehmen besitzen. Damit ein Verkauf der Bezugsrechte rentabel ist, muss der Verkäufer mindestens den errechneten Wert der Bezugsrechte je Aktien erzielen. Ein Käufer hingegen darf nicht mehr als den Wert der Bezugsrechte zahlen, da er sonst besser Aktien nach der Emission am Markt kaufen kann.

Übungsfragen

 

#1. Wodurch kann ein Bezugsrecht für Altaktionäre ausgeschlossen werden?

#2. Wie lautet die Formel für das Bezugsverhältnis?

#3. Was besagt ein Bezugsverhältnis von 3:1?

#4. Was ist einem Altaktionär zu empfehlen, wenn er keine neuen Aktien zeichnen möchte?

#5. Eine Aktiengesellschaft gibt für eine Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht heraus. Es waren bisher 5 Millionen Aktien zu einem aktuellen Börsenkurs von 50 EUR im Umlauf. Zur Kapitalerhöhung werden 2 Millionen Aktien zu einem Ausgabepreis von 30 EUR vergeben. Wie hoch ist der Bezugsrechtwert je Aktie?

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