BWL-Lexikon.de
  • Home
  • Grundlagen
    • Aufbau eines Betriebs
    • Definitionen
    • Organisation
    • Personalwirtschaft
    • Planung und Entscheidung
    • Produktionsfaktoren
    • Unternehmensführung
  • BWL
    • Rechtsformen
    • Rechnungswesen
      • Finanzbuchhaltung
      • Kostenarten
      • Jahresabschluss
    • Marketing
    • Logistik
      • Logistik Kennzahlen
      • Beschaffung
      • Lagerverfahren
      • Materialarten
    • Kennzahlen
      • Bilanzkennzahlen
      • Produktivitätskennzahlen
      • Rentabilitätskennzahlen
      • Kennzahlen der GuV
  • VWL
    • Makroökonomie
    • Mikroökonomie
  • Fehler gefunden?

Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » Rechnungswesen » KLR: Kosten- und Leistungsrechnung » Kostenartenrechnung » Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Enthält: Beispiele · Definition · Formeln · Grafiken · Übungsfragen

Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört zu den kalkulatorischen Kosten, genauer: zu den Zusatzkosten. In Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist es nicht möglich, das Gehalt des Unternehmers als Aufwand zu buchen, so wie es in einer GmbH oder AG üblich und notwendig ist. Da der Arbeitseinsatz des Unternehmers dennoch in die Kalkulation einbezogen werden sollte, wird hier der kalkulatorische Unternehmerlohn als Zusatzkosten in der Kostenrechnung berücksichtigt. Für die Höhe des Lohns wird in der Regel das Gehalt eines Mitarbeiters in vergleichbarer Position (zum Beispiel eines Geschäftsführers) als Maßstab genommen.

In dieser Lektion lernst du, was der kalkulatorische Unternehmerlohn ist, wie er sich vom tatsächlichen Geschäftsführergehalt abgrenzt und wie er im betrieblichen Rechnungswesen behandelt wird. Wir zeigen dir, welche betriebswirtschaftlichen Gründe für den kalkulatorischen Unternehmerlohn sprechen und wie seine Höhe zu ermitteln ist. Zum Schluss der Lerneinheit stellen wir dir Übungsfragen zur Verfügung.

Englisch: calculatory entrepreneurs‘ salary | calculatory producer’s income

Inhalt dieser Lektion

  • Warum ist der kalkulatorische Unternehmerlohn wichtig?
  • Was ist der kalkulatorische Unternehmerlohn?
    • Geschäftsführer einer GmbH / AG
    • Gegenbetrachtung
    • Die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns
      • Die Seifenformel
    • Der kalkulatorische Unternehmerlohn: betriebswirtschaftliche Aspekte
  • Übungsfragen

Warum ist der kalkulatorische Unternehmerlohn wichtig?

Die Arbeitsleistung des Inhabers eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft wird nicht per Gehalt abgegolten. Dennoch muss dieser fiktive Kostenbeitrag in die Produktkalkulation eingehen, um wettbewerbsfähige Preise zu ermitteln. Aus diesem Grund wird der Unternehmerlohn kalkulatorisch in der Kostenrechnung berücksichtigt.

Was ist der kalkulatorische Unternehmerlohn?

Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird dem mitarbeitenden Unternehmer für seine geschäftsführende Tätigkeit fiktiv zugrunde gelegt. Er zählt im Rechnungswesen zu den kalkulatorischen Kosten und wird nicht als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Geschäftsführer einer GmbH / AG

Der Geschäftsführer einer GmbH oder einer AG erhält für seine Tätigkeit ein Gehalt wie jeder andere angestellte Mitarbeiter auch. Das Gehalt stellt hier einen Teil der Personalkosten und einen Aufwand für das Unternehmen dar und wird in die Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen. Bei manchen Rechtsformen ist diese Form der Aufwandsbuchung für Unternehmerlohn aus rechtlichen Gründen jedoch nicht möglich: Der Unternehmer darf sich selbst kein Gehalt auszahlen.

Beispiel:
Karl Meyer ist als angestellter Geschäftsführer in der Firma „Hansen GmbH“. Sein jährliches Bruttogehalt beträgt 100.000 €.

Nach einigen Jahren beschließt er, seinen Posten zu kündigen und sich als Unternehmensberater mit einem Einzelunternehmen auf eigene Füße zu stellen. In seinem Business Plan sind die Kosten für die Miete der Büroräume, Telekommunikation, Versicherungen usw. bereits berücksichtigt. Auf dieser Basis kalkuliert er für seine beratende Tätigkeit einen vermeintlich realistischen Stundensatz.

Sein Steuerberater macht ihn darauf aufmerksam, dass er zusätzlich einen kalkulatorischen Unternehmerlohn ansetzen sollte. Durch die Kündigung seiner Stelle als Geschäftsführer fallen die 100.000 € Gehalt pro Jahr weg. Diesen Betrag muss er nun selbst erwirtschaften und daher in seiner Preiskalkulation berücksichtigen.

Gegenbetrachtung

Würde Karl Meyer eine GmbH statt eines Einzelunternehmens gründen, könnte er sich selbst als Geschäftsführer einstellen und sich ein Gehalt von jährlich 100.000 € zahlen. Dieses Gehalt würde er als üblichen Personalaufwand buchen und nicht als kalkulatorischen Unternehmerlohn. Der kalkulatorische Ansatz wäre in diesem Fall nicht notwendig, da den Kosten aufgrund des Dienstvertrages zwischen der GmbH und seinem Geschäftsführer ein tatsächlicher Aufwand gegenübersteht.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn in Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften
Kalkulatorischer Unternehmerlohn in Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften

Die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns

Der angesetzte kalkulatorische Unternehmerlohn sollte einem Gehalt entsprechen, das nach Art der Tätigkeit sowie nach der Branche und der Größe des Unternehmens üblich ist. Es gibt inzwischen zahlreiche Gehaltsvergleiche, die öffentlich zugänglich sind. Neben dem Gehalt sollten außerdem die Abgaben für die Sozialversicherungen und andere Nebenleistungen einbezogen werden.

Die Seifenformel

Diese Formel wurde einst genutzt, um den kalkulatorischen Unternehmerlohn zu ermitteln – wir erwähnen sie hier der Vollständigkeit halber. Angewendet hat sie in erster Linie die seifenverarbeitende Industrie ab 1940. Später wurde sie – da sie so simpel ist – von anderen Branchen übernommen.

Die Seifenformel lautet:

    \[ Kalkulatorischer~Unternehmerlohn = 18 * \sqrt{Umsatz} \]

Diese Formel wird heute nicht mehr genutzt, da sie nicht mehr zeitgemäß ist. 1940 war die Reichsmark gültige Währung; seither haben sich die Währungs- und Umsatzverhältnisse deutlich verändert – aufgrund der Währungsreform im Jahr 1948, der Euro-Umstellung und der wirtschaftlichen Entwicklung insgesamt. Wer die Ergebnisse dieser Formel mit den heutigen tatsächlichen Unternehmerlöhnen vergleicht, erkennt, dass die Formel zu geringe Werte ergibt.

Laut BGH-Urteil ist eine formelhafte Pauschalisierung des kalkulatorischen Unternehmerlohns untersagt (BGH, Az XII ZR 45/06, Urteil vom 06.02.2008). Danach wird eine individuelle Ermittlung verlangt – abhängig von der Branche des Unternehmens, der Höhe des Umsatzes, der Anzahl der Mitarbeiter, den Anteilsverhältnissen, der Gewinnsituation etc.

Der kalkulatorische Unternehmerlohn: betriebswirtschaftliche Aspekte

Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört zu den kalkulatorischen Kosten. Er wird demnach in der Kostenrechnung verrechnet und wirkt sich auch auf das Betriebsergebnis aus. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Finanzbuchhaltung erscheint der kalkulatorische Unternehmerlohn dagegen nicht.

In der unternehmerischen Praxis der Preiskalkulation ist diese Tatsache unerheblich, denn die Preiskalkulation basiert auf dem Ergebnis der internen Buchhaltung (Kostenrechnung) und nicht nach dem der externen Buchhaltung (Finanzbuchhaltung). In der Kostenrechnung werden die kalkulatorischen Kosten erfasst – sie ist die Grundlage für realistische und in der Regel wettbewerbsfähige Preise.

Würden die kalkulatorischen Kosten nicht berücksichtigt werden, wäre die kalkulierte Preisuntergrenze zu niedrig. Durch die Einbeziehung der kalkulatorischen Kosten einschließlich des kalkulatorischen Unternehmerlohns kann die interne Preiskalkulation exakt den Preis für Produkte und/oder Dienstleistungen bestimmen, den das Unternehmen am Markt bestenfalls verlangen müsste. Ist dieser Preis nicht wettbewerbsfähig, muss derjenige genutzt werden, der wettbewerbsfähig ist.

Übungsfragen

#1. Wozu gehört der kalkulatorische Unternehmerlohn innerhalb des Rechnungswesens?

#2. Der kalkulatorische Unternehmerlohn sollte in die Preiskalkulation einbezogen werden, weil … ?

#3. Welche Aussage zum kalkulatorischen Unternehmerlohn ist FALSCH?

#4. Wie wird die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns heute ermittelt?

Fertig

Ergebnis

Könnte dich auch interessieren:

Kalkulatorische Kosten: Zusammensetzung

Kalkulatorische Kosten

Im Rechnungswesen und in der Betriebswirtschaftslehre werden unter kalkulatorische Kosten diejenigen Kosten verstanden, denen entweder gar kein Aufwand oder kein … weiterlesen >>

Kalkulatorische Miete: Arten von kalkulatorischen Kosten

Kalkulatorische Miete

Wenn betrieblich genutzte Immobilien oder Betriebseinrichtungen entweder vollständig abgeschrieben sind oder vom Unternehmer miet- bzw. pachtfrei zur Verfügung gestellt werden, … weiterlesen >>

Handelsspanne: Absolute vs. relative Handelsspanne

Handelsspanne

Die Handelsspanne ist identisch mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis einer Ware. Die Kennzahl wird von allen … weiterlesen >>

Kalkulatorische Zinsen

Kalkulatorische Zinsen

Kalkulatorische Zinsen werden im Rechnungswesen als Teil der kalkulatorischen Kosten berücksichtigt. Der Unternehmer setzt sein Eigenkapital im Unternehmen ein, erhält … weiterlesen >>

Kalkulatorische Wagnisse

Kalkulatorische Wagnisse

Bei den kalkulatorischen Wagnissen handelt es sich um so genannte Einzelwagnisse, die mit dem allgemeinen Unternehmensrisiko nichts zu tun haben. … weiterlesen >>

Nichts passendes dabei?

Erkunde andere Fachbereiche oder benutze die Suchfunktion. Falls Du keine Antwort auf Deine Frage findest, schick uns gerne eine Nachricht, wir versuchen dann passenden Content für Dich zu schaffen.

Zur Übersicht
Oder lieber die Suche benutzen?
  • Eselsbrücke
  • |
  • Buchungssatz
  • |
  • Formeln
  • |
  • Beispiele
  • |
  • Grafiken
  • |
  • Definition
  • |
  • Übungsfragen
  • © BWL-Lexikon.de
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Cookie Einstellungen
Fehler gefunden?

Danke, dass du dir die Zeit nimmst, uns dein Feedback zu geben. Bitte beschreibe so genau wie möglich wo du einen Fehler gefunden hast.