BWL-Lexikon.de
  • Home
  • Grundlagen
    • Aufbau eines Betriebs
    • Definitionen
    • Organisation
    • Personalwirtschaft
    • Planung und Entscheidung
    • Produktionsfaktoren
    • Unternehmensführung
  • BWL
    • Rechtsformen
    • Rechnungswesen
      • Finanzbuchhaltung
      • Kostenarten
      • Jahresabschluss
    • Marketing
    • Logistik
      • Logistik Kennzahlen
      • Beschaffung
      • Lagerverfahren
      • Materialarten
    • Kennzahlen
      • Bilanzkennzahlen
      • Produktivitätskennzahlen
      • Rentabilitätskennzahlen
      • Kennzahlen der GuV
  • VWL
    • Makroökonomie
    • Mikroökonomie
  • Fehler gefunden?

Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » Rechnungswesen » KLR: Kosten- und Leistungsrechnung » Kostenarten » Kalkulatorische Abschreibung

Kalkulatorische Abschreibung

Enthält: Beispiele · Definition · Formeln · Grafiken · Übungsfragen

Kalkulatorische Abschreibungen spielen nur für das interne Rechnungswesen eine Rolle, haben also keine Bedeutung für den Jahresabschluss. Ihre Aufgabe ist es, als Kostenbestandteile den Wertverzehr des Unternehmensvermögens so realistisch wie möglich abzubilden. Sie beeinflussen die Preisbildung und damit die Refinanzierung der Vermögensgegenstände über Produktverkäufe.

In dieser Lektion erfährst du, warum man zwischen kalkulatorischer und bilanzieller Abschreibung differenziert und wo die konkreten Unterschiede liegen. Außerdem lernst du die Berechnung der Abschreibungsbeträge mit verschiedenen Methoden kennen. Teste dein Wissen zum Schluss anhand einiger Übungsfragen.

Inhalt dieser Lektion

Toggle
  • Warum sind kalkulatorische Abschreibungen wichtig?
  • Unterschiede zwischen kalkulatorischen und bilanziellen Abschreibungen
  • Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen
    • Abschreibungszeitraum schätzen
    • Wiederbeschaffungswert ermitteln
    • Endwert festlegen
    • Abschreibungsbeträge berechnen
      • Lineare Abschreibung
      • Leistungsabschreibung
      • Arithmetisch-degressive Abschreibung
      • Geometrisch-degressive Abschreibung
      • Progressive Abschreibung
  • Übungsfragen
  • Ergebnisse

Warum sind kalkulatorische Abschreibungen wichtig?

Kalkulatorische Abschreibungen gehen in die Kostenrechnung ein und haben somit nur Bedeutung für das interne Rechnungswesen. Sie unterscheiden sich von den im externen Rechnungswesen als Aufwand verbuchten bilanziellen Abschreibungen, die den Jahresabschluss und die Besteuerung beeinflussen.

Zweck der kalkulatorischen Abschreibungen

Zweck der kalkulatorischen Abschreibungen ist eine Kostenrechnung, die den Wertverzehr des Unternehmensvermögens verursachungsgerecht darstellt. Das ermöglicht realistische Wirtschaftlichkeitsbewertungen und eine Preisgestaltung, die notwendige Neuanschaffungen und damit den Substanzerhalt erlaubt.

Theoretisch könnte man der Kostenrechnung zwar auch die bilanziellen Abschreibungen zugrunde legen. Bei diesen steht jedoch die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf mehrere Wirtschaftsjahre nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften im Vordergrund. Kalkulatorische Abschreibungen sind nicht an diese Vorgaben gebunden, weshalb sich der Substanzverzehr damit realistischer abbilden lässt.

Die kalkulatorischen Abschreibungen gelten als Anderskosten. Das bedeutet, sie werden als Kosten in anderer Höhe erfasst als der entsprechende Aufwand im externen Rechnungswesen, also die bilanziellen Abschreibungen. Daneben gibt es auch kalkulatorische Zusatzkosten, denen kein Aufwand gegenübersteht, z. B. die kalkulatorischen Zinsen auf das Eigenkapital oder den kalkulatorischen Unternehmerlohn.

Unterschiede zwischen kalkulatorischen und bilanziellen Abschreibungen

Kalkulatorische Abschreibung: Unterschied von bilanzieller und kalkulatorischer Abschreibung
Kalkulatorische Abschreibung: Unterschied von bilanzieller und kalkulatorischer Abschreibung

Warum es notwendig ist, kalkulatorische Abschreibungen zu bilden, wird deutlich, wenn man die konkreten Unterschiede zu den bilanziellen Abschreibungen betrachtet.

Folgende Tabelle stellt beide Varianten gegenüber:

Kalkulatorische AbschreibungenBilanzielle Abschreibungen
Zuordnunginternes Rechnungswesenexternes Rechnungswesen
Auswirkung auf den Jahresabschluss und die Besteuerungneinja
Bindende gesetzliche Vorschriftenneinja
Anwendung von Sonderregelungen (z. B. Abschreibungsvereinfachungen oder Sonderabschreibungen)neinmöglich
Zweckverursachungsgerechte Bewertung des SubstanzverzehrsVerteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer
AusgangswertWiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des ErsatzesAnschaffungs- oder Herstellungskosten
Abschreibungsdauerorientiert sich an Erfahrungswertenrichtet sich meist nach offiziellen AfA-Tabellen
Abschreibungsverfahrenfrei wählbar (möglichst verursachungsgerecht)enge gesetzliche Vorgaben
RestwertSchrottwert kann übrig bleibenvollständige Abschreibung bzw. Erinnerungswert von 1 €

Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen

Für die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen müssen einige der Ausgangsgrößen erst ermittelt werden. Deshalb sind die im Folgenden vorgestellten Schritte erforderlich.

Abschreibungszeitraum schätzen

Der Abschreibungszeitraum soll der realen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes im Unternehmen entsprechen. Auch wenn dieser bilanziell bereits voll abgeschrieben ist, kann die kalkulatorische Abschreibung noch weiter fortgeführt werden.

Wie lange das Wirtschaftsgut im Unternehmen genutzt werden kann, muss auf der Grundlage von Erfahrungen abgeschätzt werden. Die offiziellen AfA-Tabellen können natürlich als Orientierung dienen. Sollte sich die Einschätzung später als fehlerhaft erweisen oder unvorhersehbare Ereignisse zum schnelleren Verschleiß führen, ist der Abschreibungszeitraum zu korrigieren.

Wiederbeschaffungswert ermitteln

Während den bilanziellen Abschreibungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt werden, gehen die kalkulatorischen Abschreibungen vom Wiederbeschaffungswert zum Ersatzzeitpunkt aus. Wenn z. B. eine Maschine vollständig kalkulatorisch abgeschrieben wurde, muss sie durch eine neue ersetzt werden.

Der Wiederbeschaffungswert ist im Normalfall höher als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, da es durch die Inflation und zum Teil auch durch technische Neuerungen zu Preissteigerungen kommt. Er kann mitunter auf der Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt werden.

Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes

Wenn man bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes nur die Preissteigerung durch Inflation zugrunde legt, gilt folgende Formel:

    \[ Wiederbeschaffungswert = Anschaffungskosten * (1 + durchschnittliche~Inflation~der~letzten~Jahre)^{Nutzungsjahre} \]

Beispiel: Kalkulatorische Abschreibung berechnen
Eine Maschine hat 20.000 € gekosten und wird 10 Jahre lang genutzt. Die Inflation lag in den letzten Jahren im Durchschnitt bei 1,4 %.

    \[ Wiederbeschaffungswert = 20.000~Euro * (1 + 0,014)^{10} = 22.983~Euro \]

Endwert festlegen

Eine vollständige kalkulatorische Abschreibung mit dem Endwert 0 ist realistisch, wenn der Vermögensgegenstand nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht mehr verkauft werden kann. Für bestimmten Wirtschaftsgüter lässt sich aber nach dem Ende der Nutzungsdauer noch ein Schrottwert erzielen. Dieser muss vor dem Berechnen der Abschreibungsbeträge vom Wiederbeschaffungswert abgezogen werden.

Beispiel
Eine Maschine mit einem Wiederbeschaffungswert von 30.000 € kann voraussichtlich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmensvermögen noch für 500 € verkauft werden. Bei der Berechnung der Abschreibungsbeträge ist deshalb von 29.500 € auszugehen.

Abschreibungsbeträge berechnen

Für die kalkulatorische Abschreibung gibt es keine gesetzlichen Beschränkungen, was die Wahl der Abschreibungsmethode angeht. Wichtig ist, dass verursachungsgerecht abgeschrieben wird, weshalb immer die individuellen Gegebenheiten zu prüfen sind.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • linear
  • leistungsabhängig
  • arithmetisch degressiv
  • geometrisch degressiv
  • arithmetisch progressiv
  • geometrisch progressiv

Für Fahrzeuge mit unregelmäßiger Nutzung bietet sich beispielsweise die Leistungsabschreibung an. Wenn eine Maschine zu Beginn ihrer Nutzungsdauer am stärksten verschleißt, empfiehlt sich die degressive Abschreibung. Progressiv kann hingegen abgeschrieben werden, wenn sich der Substanzverzehr im Lauf der Zeit intensiviert.

Lineare Abschreibung

Der linearen Abschreibung liegt die Annahme einer gleichmäßigen Abnutzung zugrunde. Sie kommt am häufigsten zur Anwendung. Dabei wird der Wiederbeschaffungswert, gegebenenfalls reduziert um den Schrottwert, durch die Anzahl der Nutzungsjahre geteilt, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln.

Beispiel
Als Wiederbeschaffungswert für eine Maschine mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren wurden 10.000 € ermittelt. Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen wird man sie voraussichtlich noch für 200 € verkaufen können.

Der jährliche Abschreibungsbetrag ergibt sich aus:

    \[ \frac{(10.000~Euro - 200~Euro)}{10} = 980~Euro \]

Leistungsabschreibung

Bei der Leistungsabschreibung steht die Nutzungsdauer nicht sicher fest. Dafür lässt sich aber die Anzahl der insgesamt möglichen Leistungseinheiten abschätzen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich die Leistung messen lässt. Der Abschreibungsbetrag ist umso höher, je intensiver das Wirtschaftsgut im jeweiligen Jahr genutzt wurde.

Beispiel
Für eine nicht regelmäßig genutzte Spezialmaschine gibt der Hersteller eine voraussichtliche Gesamtlaufzeit von 25.000 Stunden an.

Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 5.000 €.

Das ergibt:

    \[ \frac{5.000~Euro}{25.000~Stunden} = 0,20~Euro/Stunde.  \]

Ergebnis: Im betreffenden Wirtschaftsjahr lief die Maschine 1.500 Stunden. Der Abschreibungsbetrag liegt somit bei 1.500 Stunden * 0,20 €/Stunde = 300 €.

Arithmetisch-degressive Abschreibung

Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung sinkt der Abschreibungsbetrag jährlich um den gleichen Degressionsbetrag.

Beispiel
Der Wiederbeschaffungswert beträgt 45.000 € und die Nutzungsdauer 5 Jahre.

Der Degressionsbetrag ergibt sich aus:

    \[ \frac{45.000~Euro}{1+2+3+4+5} = 3.000~Euro \]

Daraus folgt dieser Abschreibungsplan:

JahrAbschreibungsbetrag (€)Restwert (€)
115.00030.000
212.00018.000
39.0009.000
46.0003.000
53.0000

Geometrisch-degressive Abschreibung

Bei dieser Methode wird der Abschreibungsbetrag prozentual vom Restbuchwert berechnet. Dafür kommt jährlich der gleiche Prozentsatz zur Anwendung. Allerdings kann diese Methode nie einen Restwert von 0 € ergeben, weshalb früher oder später zur linearen Abschreibung gewechselt werden muss oder der restliche Betrag vollständig abzuschreiben ist.

Der Prozentsatz lässt sich aus dem Wiederbeschaffungswert, dem geplanten Restwert und der Nutzungsdauer berechnen. Wie das funktioniert, zeigt das folgende Beispiel.

Beispiel
Der Wiederbeschaffungswert beträgt 20.000 €, der Restwert 3.000 € und die Nutzungsdauer 5 Jahre.

Man teilt 3.000 € durch 20.000 € und zieht daraus die 5. Wurzel. Diesen Betrag zieht man von 1 ab und multipliziert das Ergebnis mit 100. Es ergibt sich ein Degressionssatz von 31,57 %.

Das ist der zugehörige Abschreibungsplan:

JahrAbschreibungsbetrag (€)Restwert (€)
16.31513.685
24.3219.364
32.9576.407
42.0234.384
51.3843.000

Progressive Abschreibung

Die progressive Abschreibung zeichnet sich dadurch aus, dass die Abschreibungsbeträge jährlich steigen. Man unterscheidet ebenfalls zwischen arithmetisch progressiver und geometrisch progressiver Abschreibung. Diese Methoden haben jedoch keine große praktische Bedeutung.

Übungsfragen

 

#1. Was ist der Sinn kalkulatorischer Abschreibungen?

#2. Muss die Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen gesetzlichen Bestimmungen folgen?

#3. Zu welcher Kategorie gehören kalkulatorische Abschreibungen?

#4. Was hat für die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungsbeträge KEINE Bedeutung?

#5. Was ist die Berechnungsgrundlage für kalkulatorische Abschreibungen?

Vorherige
Fertig

Ergebnisse

Share your score!
Tweet your score!
Share to other

Könnte dich auch interessieren:

Kalkulatorische Kosten: Zusammensetzung

Kalkulatorische Kosten

Im Rechnungswesen und in der Betriebswirtschaftslehre werden unter kalkulatorische Kosten diejenigen Kosten verstanden, denen entweder gar kein Aufwand oder kein … weiterlesen >>

Arithmetisch-degressive Abschreibung (AfA): Grafische Darstellung - Geldbetrag nach Jahren

Arithmetisch degressive Abschreibung

Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung (AfA) sinken die jährlichen Abschreibungen von Jahr zu Jahr um einen konstanten Betrag. Im Gegensatz zur … weiterlesen >>

Degressive Abschreibung: Abschreibung mit sinkenden Abschreibungsbeträgen

Degressive Abschreibung

Typisch für die degressive Abschreibung sind jährlich sinkende Abschreibungsbeträge. Mit der geometrisch- und der arithmetisch-degressiven Abschreibung existieren zwei Berechnungsvarianten. Es … weiterlesen >>

Lineare Abschreibung

Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung geht man von einer gleichmäßigen Abnutzung des Wirtschaftsgutes aus, weshalb der jährliche Abschreibungsbetrag konstant bleibt. Diese … weiterlesen >>

Kalkulatorische Miete: Arten von kalkulatorischen Kosten

Kalkulatorische Miete

Wenn betrieblich genutzte Immobilien oder Betriebseinrichtungen entweder vollständig abgeschrieben sind oder vom Unternehmer miet- bzw. pachtfrei zur Verfügung gestellt werden, … weiterlesen >>

Nichts passendes dabei?

Erkunde andere Fachbereiche oder benutze die Suchfunktion. Falls Du keine Antwort auf Deine Frage findest, schick uns gerne eine Nachricht, wir versuchen dann passenden Content für Dich zu schaffen.

Zur Übersicht
Oder lieber die Suche benutzen?
  • Eselsbrücke
  • |
  • Buchungssatz
  • |
  • Formeln
  • |
  • Beispiele
  • |
  • Grafiken
  • |
  • Definition
  • |
  • Übungsfragen
  • © BWL-Lexikon.de
  • Datenschutz
  • Impressum
Cookie Einstellungen
Fehler gefunden?

Danke, dass du dir die Zeit nimmst, uns dein Feedback zu geben. Bitte beschreibe so genau wie möglich wo du einen Fehler gefunden hast.