Die Sachkapitalerhöhung ist eine Methode zur Erhöhung des Eigenkapitals. Dieses Vorgehen wird von Kapitalgesellschaften genutzt. Im Gegensatz zur Barkapitalerhöhung fließt das Eigenkapital dem Unternehmen nicht in Form von Geld zu, sondern es werden Sacheinlagen eingebracht. Diese können unterschiedliche Formen wie Grundstücke, Maschinen, Patente oder Dienstleistungen annehmen. Eine besondere Herausforderung stellt die Bewertung dieser Sachen da.
Diese Lektion beschreibt den Begriff der Sachkapitalerhöhung. Zunächst erfährst du Allgemeines zu einer Kapitalerhöhung in einer Kapitalgesellschaft. Anschließend wird dir erklärt, wie Sachkapitaleinlagen durchgeführt werden und welche Bewertungsgrundlagen sowie Anforderungen greifen. Abschließend stehen dir einige Übungsfragen zur Verfügung.
- Synonym: Kapitalerhöhung durch Sacheinlage
- Englisch: appropriate capital increase
Kapitalerhöhung von Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften haben bei ihrer Gründung Eigenkapital als Haftungsgrundlage hinterlegt. Für die Aktiengesellschaft sind mindestens 50.000 € Grundkapital in Aktien zu hinterlegen. Bei der GmbH müssen die Gründer 25.000 € Stammkapital hinterlegen. Sollen diese Beträge angehoben werden, weil eine Kapitalgesellschaft Investitionen tätigen oder Schulden tilgen will, so ist es eine übliche Methode, dieses Grund- bzw. Stammkapital zu erhöhen.
Die Kapitalerhöhung hat im Gegensatz zur Fremdfinanzierung den Vorteil, dass hierfür keine Zinsen gezahlt werden müssen. Die Anteilseigner haben hingegen das Recht auf Mitbestimmung und auf Beteiligung am Unternehmensgewinn. Im Regelfall findet die Kapitalerhöhung als Barkapitalerhöhung statt. Es besteht alternativ aber auch die Möglichkeit, Sacheinlagen gegen Unternehmensbeteiligungen zu tauschen.
Damit eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere muss die Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung zustimmen.
Der Aktienkurs zum Zeitpunkt der Hauptversammlung lag bei 12 €. Die Emission der jungen Aktien soll zu 10 € pro Stück erfolgen. Insgesamt werden 100.000 Aktien zu einem Nennwert von 1 € pro Stück vergeben. Die „Türhoff AG“ nimmt eine Million Euro ein, die es für Investitionen verwenden kann. 100.000 € werden als Grundkapital und 900.000 € als Rücklage aus Kapitalerhöhungen verbucht.
Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen bei der AG
Eine Aktiengesellschaft gibt bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien heraus. Im Normalfall nimmt sie dafür Geld ein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass sie als Gegenwert für die Aktien Sacheinlagen erhält. Für die Gewinnung von Barvermögen ist eine solche Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen nicht sinnvoll. Die Sacheinlagen müssten zunächst in Bargeld umgewandelt werden, bevor eine Nutzung möglich wird.
Daher werden Sacheinlagen immer dann genutzt, wenn sie einem Unternehmen dienlicher sind als Barkapital oder zumindest eine gleichwertig Alternative darstellen. Die Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen erfolgt im Tausch gegen junge Aktien. Die Voraussetzungen für eine Kapitalerhöhung müssen gegeben sein. Anstatt die Bezahlung mit Bargeld durchzuführen, können einzelne Aktionäre alternativ mit Gegenständen bezahlen. An die Sacheinlagen werden gewisse Voraussetzungen gestellt.
Ergebnis der Gespräche war eine freundliche Übernahme der Orbi Electric GmbH durch die „Limenz AG“. Die Orbi Electric GmbH wird als Sachkapital übernommen und die Gesellschafter erhalten im Gegenzug Aktien der „Limenz AG“. Die Bewertung der Orbi Electric GmbH wird durch einen Sachverständigen vorgenommen und auf 3 Millionen Euro bewertet.
Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen bei der GmbH
Auch in eine GmbH kann mit Sacheinlagen eingezahlt werden. Als Gegenzug zur Sacheinlage wird der Investor zum Gesellschafter. Er hat Mitspracherecht und wird an Gewinnen beteiligt. Jedoch haftet er auch mit seiner Sacheinlage. Ansonsten gelten die normalen Voraussetzungen für eine Kapitalerhöhung in einer GmbH. Die Sacheinlage wird in der Buchhaltung als Stammkapital geführt.
Anforderungen an eine Sacheinlage
Nicht jeder Gegenstand eignet sich für eine Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft. Insbesondere die Bewertbarkeit muss gegeben sein, da die Sacheinlagen bilanziert werden und daher einen eindeutigen Wert besitzen müssen.
Bedingungen für die Eignung als Sacheinlage:
- Bewertbarkeit: Die Sacheinlagen werden als Aktiva in die Bilanz eingetragen. Deshalb wird auch von der Aktivierbarkeit gesprochen. Da eine Bilanz mit klaren Beträgen arbeitet, ist die Bewertbarkeit der Sacheinlage zwingend notwendig. Der Gegenstand muss somit mit einem Preis zu beziffern sein.
- Verfügbarkeit: Die Sacheinlage muss nach ihrem Erwerb durch das aufnehmende Unternehmen direkt zur Verfügung stehen. Im Detail bedeutet dies, dass nach dem Eintrag ins Handelsregister der Übertrag bedingungslos und unverzüglich stattfinden muss.
- Verwertbarkeit: Die Objekte der Sacheinlage müssen im Falle einer Auflösung der Kapitalgesellschaft verwertbar sein. Das Eigenkapital ist die Haftungsgrundlage in einem Unternehmen. Aus diesem Grund muss im Falle einer Insolvenz die Sacheinlage verwertet werden können. Die Verwertbarkeit ist nur gegeben, wenn ein Markt für die Sacheinlage in irgendeiner Form gegeben ist. Die Übertragung der Vermögenswerte der Sacheinlage muss zudem rechtlich zulässig sein.
- Übertragbarkeit: Die Objekte müssen übertragbar sein, um als Sacheinlage zu dienen. Das bedeutet, die Gesellschaft muss das Objekt in sein Vermögen aufnehmen können. Hinderlich wären somit rechtliche Probleme, wie etwa ein Zessionsverbot.
Arten von Sacheinlagen
Sacheinlagen können in den unterschiedlichsten Formen und Arten eingebracht werden. Einzige Voraussetzung ist, dass das Objekt die bereits genannten Anforderungen erfüllt. Dabei ist eine Sacheinlage gar nicht zwingend eine Sache im eigentlichen Sinne. In nicht seltenen Fällen werden Rechte jeglicher Art eingebracht.
Arten von Sacheinlagen
- Immobilien: Grundstücke, Baueigentum, Baurechte, Mieteigentum
- Dingliche Rechte: Rückkaufsrechte, Kaufrechte, Vorkaufsrechte
- Beschränkte dingliche Rechte: Nutznießungen, Grunddienstbarkeiten, Grundlasten, Schuldbriefe, Faustpfänder
- Beteiligungsrechte: Kommanditgesellschaft, Stammanteile GmbH, Einlage von Aktien, Genossenschaftsanteile
- Obligatorische Rechte: Geldforderungen, Rechte aus Verträgen, Wertpapiere
- Rechte an immateriellen Wirtschaftsgütern: Urheberrechte, Patente, Erfahrungswissen, Lizenzen, Konzessionen
Bewertung von Sacheinlagen
Sacheinlagen müssen bewertbar sein und fließen mit ihrem ermittelten Wert in die Bilanz des aufnehmenden Unternehmens ein. Wie eine Wertermittlung abzulaufen hat, ist im Aktienrecht genau geregelt. Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass der Wert durch einen Prüfer ermittelt wird. Dieser muss bestätigen, dass die Sacheinlage den Wert der Aktien inklusive dem Agio deckt.
Im Falle der GmbH muss der Nennbetrag durch das eingebrachte Objekt oder Recht gedeckt sein. Ist eine Sacheinlage zu hoch bewertet, erhält der neue Gesellschafter zu hohe Anteile am Unternehmen. Ist diese Überbewertung passiert, so müssen die Differenzbeträge in Geld nachgezahlt werden. Soll eine Sacheinlage durch eine Dienstleistung erfolgen, so wird diese mit einem marktüblichen Geschäftsführergehalt bewertet. Kommt es zu einer Nutzungsüberlassung, wird eine ortsübliche Miete zur Bewertung genutzt.
Übungsfragen
#1. Welche Anforderungen an eine Sacheinlage bestehen?
#2. Was ist mit der Verwertbarkeit einer Sacheinlage gemeint?
#3. Was zählt nicht zu den Rechten an immateriellen Wirtschaftsgütern?
#4. Was passiert, wenn eine Sacheinlage zu hoch bewertet wurde und der Gesellschafter dadurch zu hohe Anteile erhielt?
Ergebnisse
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